Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 4 kW ansonsten vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl wie 6 kW, jeweilig mit nicht eine größere anzahl denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwi